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Naturschutz in der Bauleitplanung

저자 : Hans-Peter Michler년도 : 2003발행권및호 : 제20집
  • - 첨부파일 : 06Hans-Peter Michler.pdf (248.4K) - 다운로드

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Die Flächeninanspruchnahme in der Bundesrepublik Deutschland durch Siedlungs- und Verkehrsflächen wird in der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen als beispielsweise der Klimaschutz. Gleichwohl handelt es sich um ein gravierendes Problem. Lassen Sie mich das an ein paar Zahlen verdeutlichen: In Veröffentlichungen ist davon die Rede, dass derzeit in der Bundesrepublik pro Tag ungefähr 117 Hektar (1.170.000㎡) an unberührter Natur zu Siedlungs- und Verkehrsfläche werden. Das entspricht ungefähr der Fläche von 160 Fußballfeldern. Die versiegelte Fläche macht 50 % aus. Gegenwärtig sind 12,4 % der Fläche der Bundesrepublik bebaut, 7,6 % sind mit Siedlungen bedeckt. Ziel der Bundesregierung ist es, die Flächeninanspruchnahme bis ins Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag (300.000㎡) zu senken.
Dieses Ziel soll durch ein Bündel an Maßnahmen erreicht werden. So wird zur Zeit an der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in deutsches Recht gearbeitet, die das Ziel verfolgt, künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Flächennutzungs- und Bebauungspläne verbindlich vorzuschreiben. Heute muss nur für bestimmte Bebauungspläne (nicht auch für Flächennutzungspläne) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, § 1a Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Auf die Vorschläge zur Änderung des Baugesetzbuches zur Einführung einer Plan- Umweltverträglichkeitsprüfung möchte ich jedoch nicht näher eingehen. Ich würde Ihnen gerne die Vorschriften vorstellen, die das Baugesetzbuch bereits kennt, um Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen.


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