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Verwaltungsakte und andere Handlungsformen der Verwaltung als Instrume…

저자 : Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer/Berlin년도 : 2023년발행권및호 : 제101집
  • - 첨부파일 : 09.Jan Ziekow수정완료.pdf (212.4K) - 다운로드

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In nunmehr über zweieinhalb Jahren Pandemie hat sich gezeigt, dass das IfSG in seinen Rechtsgrundlagen sowie die auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen immer weiter ausdifferenziert und konkreter wurden. Dagegen existierten zu Beginn der Pandemie nur wenige Rechtsgrundlagen, was im Hinblick auf die weitgehenden, grundrechtsrelevanten Eingriffe vor allem Probleme mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Wesentlichkeitsgrundsatz hervorrief. Die heute gültigen Rechtsgrundlagen für den Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsakten zur Pandemiebekämpfung gelten aufgrund der vor dem Hintergrund der länger andauernden Pandemielage erfolgten Gesetzesänderungen nicht mehr so weit wie noch zu Pandemiebeginn.

Im Hinblick auf Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen als zentrale Instrumente zur Pandemiebekämpfung ist trotz des verschwimmenden Grenzbereichs dieser Handlungsformen vor dem Hintergrund der Reichweite und des Rechtsschutzes zu unterscheiden. Fehlt die Einzelfallbezogenheit einer Allgemeinverfügung, ist sie bereits deswegen rechtswidrig, da sie als Rechtsverordnung hätte erlassen werden müssen. Vor allem aber müssen die Bekämpfungsmaßnahmen sich neben der Vereinbarkeit mit den Grundrechten und dem Bestimmtheitsgebot am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen.

Man kann sagen, dass sowohl Rechtssetzung als auch Rechtsprechung Wellenbewegungen unterworfen waren, je nachdem wie die pandemische Lage eingeschätzt wurde. Perspektivisch einzuschätzen ist, dass sich die strengen Maßnahmen von 2020 und 2021 so nicht mehr wiederholen werden.

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